Wir arbeiten mit einem breiten Spektrum in- und ausländischer Klienten zusammen. Zu unserer Klientel gehören nicht nur natürliche Personen und Kleinunternehmer oder Start-ups, sondern häufig auch große internationale Gesellschaften. Wir machen keine Unterschiede zwischen großen und kleinen Fällen, denn wir sind überzeugt, dass ein zufriedener Klient im Bedarfsfall wieder zu uns kommt und dass er uns weiterempfiehlt. Rechtsdienstleistungen erbringen wir in tschechischer, slowakischer, englischer und deutscher Sprache.
Wir erbringen Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Tschechischen und Slowakischen Republik.
Wir konzentrieren uns vor allem auf das Zivil-, das Handels-, das Straf- und das Immobilienrecht. Wir vertreten Sie in Schadensersatzfällen, bei der Beitreibung von Forderungen oder einem Insolvenzverfahren. Wir widmen uns rechtlichen Prüfungen von Unternehmen und Immobilien in der Tschechischen Republik wie auch in der Slowakei. Sofern erforderlich, arbeiten wir eng mit Spezialisten für Immigrationsrecht, Steuern und Buchhaltung, aber auch mit renommierten Fachleuten für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien zusammen.
In den meisten Fällen wird die Vergütung für die Rechtsdienstleistungen auf Vertragsbasis berechnet und ist von der Kompliziertheit und dem Zeitaufwand eines gegebenen Falls abhängig.
Vertragliche Zeitvergütung: wird nach der Anzahl der Stunden der Rechtsdienstleistung beglichen. Der standardmäßige, Klienten in Rechnung gestellte Stundensatz beträgt 80,- EUR zzgl. MwSt.
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit und in ausgewählten Fällen wird dem Klienten ein Preisnachlass gewährt.
Vertragliche Pauschalvergütung: die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts wird durch einen festen Betrag für die Ausführung einer bestimmten Rechtshandlung oder die komplette Erledigung einer Sache, gegebenenfalls für einen bestimmten Zeitraum (gewöhnlich 1 Monat) festgelegt.
Ich erlaube mir, Sie hiermit zu informieren, dass die Tschechische Rechtsanwaltskammer (www.cak.cz) mit der außergerichtlichen Klärung von Verbraucherstreitigkeiten zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher (im Sinne des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der geltenden Fassung), die aus Rechtsdienstleistungsverträgen hervorgehen, beauftragt wurde und somit das sachlich zuständige Subjekt für die außergerichtliche Klärung dieser Streitigkeiten ist